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Anita Bluepie  Re: Projekt Außensauna im Blockhaus -> Ämter und Co. Zitat
17.4.2020 - 21:26 Uhr
11 Posts
Saunaamateur Ranking

Och, ich würde da auch übernachten wenn es noch gut nach Sandelholz riecht;)

Das Bauamt schrieb mir dies, und ich glaube ich reiche das besser ein, bevor sie mir irgendwann die Hütte abreißen.

Saunaräume oder Hütten werden wie Aufenthaltsräume gewertet und sind genehmigungspflichtig.

Es ist ein förmlicher Antrag auf Baugenehmigung beim Bauaufsichtsamt zu stellen.
bla bla bla ...und weiter..Für das von Ihnen genannte Grundstück liegt ein Bebauungsplan vor, welcher Festsetzungen für das Grundstück festsetzt:
Mit Hauptanlagen überbaubare Fläche (blaue Linie), GRZ 0,4 (Grundflächenzahl, gibt an wieviel Fläche insgesamt überbaut werden darf)
Des Weiteren löst die Sauna-Hütte Abstandflächen zu allen Seiten aus und muss demnach einen Abstand von mindestens 3 m zur Nachbargrenze einhalten.

bla bla und und text weiter bla bla

Wir empfehlen dringend die Hinzuziehung eines Entwurfsverfassenden (z. Bsp. Architektin oder eines Architekten).

Ich weise darauf hin, dass bei mangelhaften bzw. unvollständigen Bauvorlagen der Antrag (gebührenpflichtig) zurückgewiesen werden muss (da solche Anträge nicht bearbeitungs- bzw. prüffähig sind).



Eigene Sauna im Garten --- Projekt 2020 --